Anforderung an die Anordnung einer Testamentsvollstreckung – KG Berlin, Beschluss vom 21.02.2014, Az. 6 W 24/14
Leitsätzliches: 1) In der Anordnung, die Katze noch bis zum Tode zu versorgen, kann keine Testamentsvollstreckung gesehen werden. 2) Auch ein “Bündel von Einzelvollmachten” über den Tod hinaus führt nicht zu einer TVN-Vermietung Kammergericht Berlin Datum: 21.02.2014 Gericht: KG Berlin Spruchkörper: 6 W Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: …