Eine bloße Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt reicht nicht aus – OLG München, Beschluss vom 11.07.2016 – Az. 34 Wx 144/16
Leitsätzliches: Die Verfügungsbefugnis kann durch Vorlage eines öffentlichen Testaments und der Eröffnungsniederschrift zusammen mit der Erklärung der Amtsannahme nachgewiesen werden. Oberlandesgericht München Datum: 11.07.2017 Gericht: OLG München Spruchkörper: 34 Wx Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 34 Wx 144/16 Gründe: I. Im Grundbuch ist noch der am 25.1.2015 …