Keine Nachlassverbindlichkeit: Der verjährte Pflichtteilsanspruch – FG Hessen, Urteil vom 03.11.2015 Az. 1 K 1059/14
Leitsätzliches: 1) Verjährte Pflichtteilsansprüche sind nicht mehr als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar 2) Das gilt insbesondere dann, wenn die Einrede der Verjährung nicht erhoben wird, weil Anspruch und Verpflichteter in einer Hand zusammenfallen und nur eine Steueroptimierung erreicht werden soll Finanzgericht Hessen Datum: 03.11.2015 Gericht: FG Hessen Spruchkörper: …