Suche
  • Direkter Kontakt:
  • terhaag@duetrust.de | +49 (211) 879 37 37
Suche Menü

Lebensmittelpunkt als Voraussetzung der Steuerbefreiung bei einem erworbenen Wohnungseigentum – FG Köln, Urteil vom 27.01.2016 – Az. 7 K 247/14

Leitsätzliches: 1) Der Erblasser muss im erworbenen Wohneigentum seinen Lebensmittelpunkt gehabt haben. Die bloße Absicht reicht nicht aus. 2) Nur zwingende Hinderungsgründe, z. B. eine beginnende Pflegebedürftigkeit, können zur Anerkennung als Lebensmittelpunkt führen. Finanzgericht Köln Datum: 27.01.2016 Gericht: FG Köln Spruchkörper: 7 K Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: …

Weiterlesen