Der Erbe kann nicht anhand eines auslösenden Ereignisses bestimmt werden – OLG Köln, Beschluss vom 09.07.2014 – Az. 2 Wx 188/14
Leitsätzliches: 1. Erbeinsetzung ist höchstpersönliches Recht und darf von der Willkür eines Dritten abhängen. 2. Die Bestimmung eines auslösenden Ereignis ist nicht ausreichend. Oberlandesgericht Köln Datum: 09.07.2014 Gericht: OLG Köln Spruchkörper: 2 Wx Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 2 Wx 188/14 Gründe: I. Am 25.02.2013 ist Frau J.R. …