Keine hypothetische Schweigepflichtsentbindung – OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.09.2014 – Az. 12 W 37/14
Leitsätzliches: Ein Arzt kann sich auf seine Schweigepflicht berufen. Das gilt insbesondere dann, wenn er als Zeuge gegen den Erblasser aufgerufen wird. Oberlandesgericht Karlsruhe Datum: 03.09.2014 Gericht: OLG Karlsruhe Spruchkörper: 12 W Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 12 W 37/14 Tatbestand: Der Kläger begehrt von der beklagten Beweisführerin …