Bei Übertragung auf die Kinder innerhalb der 10-Jahresfrist ist die Steuerbefreiung rückwirkend zu versagen – Hessisches FG, Gerichtsbescheid vom 15.02.2016 – Az. 1 K 2275/15
Leitsätzliches: 1) Wohnrecht oder Nießbrauch können das Merkmal “10 Jahre Eigentum” nicht ersetzen. 2) Auch eine unentgeltliche Übertragung auf die Kinder führt zur rückwirkenden Versagung der Steuerbefreiung. Finanzgericht Hessen Datum: 15.02.2016 Gericht: FG Hessen Spruchkörper: 1 K Entscheidungsart: Gerichtsbescheid Aktenzeichen: 1 K 2275/15 Tatbestand: Streitig zwischen …