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Disquotale Erbauseinandersetzung führt zu freigibiger Zuwendung – FG Münster, Urteil vom 22.10.2015 – Az. 3 K 1776/12 Erb

Leitsätzliches: 1) Eine freigiebige Zuwendung (Schenkung) liegt vor, wenn wissentlich und willentlich disquotal das Erbe auseinander gesetzt wird. 2) Die Festsetzungsfrist beginnt bei  nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Finanzamt positive Kenntnis von der vollzogenen Schenkung Kenntnis erlangt hat.   Finanzgericht Münster Datum: 22.10.2015 …

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