Dringliche Rechte führen nicht zur Bereicherungsminderung – FG Köln, Urteil vom 27.01.2016 – Az. 7 K 2894/14
Leitsätzliches: 1) Hat der Beschenkte Lasten auf dem geschenkten Grundstück erst mit Tod der Schenkerin zu tragen, so sind dies keine nachträglichen Kosten der Bereicherung. 2) Diese Verbindlichkeiten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Finanzgericht Köln Datum: 27.01.2016 Gericht: FG Köln Spruchkörper: 7 K Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: …