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Die Übertragung von Anteilen unter Miterben zur Erbauseinandersetzung BFH, Urteil vom 13.12.1990 – Az. IV R 107/89

Leitsätzliches: Hinterlassene Mitunternehmeranteile eines verstorbenen Gesellschafters, welche gesondert auf die Erben übergegangen sind, können als Teil der Erbauseinandersetzung abweichend aufgeteilt werden. In diesem konkreten Fall führen Ausgleichszahlungen an weichende Miterben zu Anschaffungskosten.  Bundesfinanzhof Datum: 13.12.1990 Gericht: BFH Spruchkörper: IV R Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: IV R 107/89 Tatbestand: …

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