Einkommensteuervorauszahlungen über den Tod hinaus als Nachlassverbindlichkeit – FG Münster, Urteil vom 31.08.2017 – Az. 3 K 1641/17
Leitsätzliches: 1) Entsteht eine festgesetzte Einkommensteuer-Vorauszahlung erst nach dem Tode, so ist sie dennoch als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen. 2) Erst mit Ablauf des Todesjahres entsteht die Einkommensteuer des Erblassers. Finanzgericht Münster Datum: 31.08.2017 Gericht: FG Münster Spruchkörper: 3 K Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 3 K 1641/17 …