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Beleidigungen der Erben durch einen Testamentsvollstrecker können zur Entlassung führen – KG Berlin, Beschluss vom 02.11.2015 – Az. 6 W 112/15

Leitsätzliches: Eine schwere Beleidigung, die dazu geeignet ist, eine Miterbin in ihrer Ehre zu verletzen, wird als wichtiger Grund im Sinne des § 2227 I BGB gewertet und führt somit zur Entlassung des Testamentsvollstreckers.   Kammergericht Berlin Datum: 02.11.2015 Gericht: KG Berlin Spruchkörper: 6 W Entscheidungsart: …

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