Eröffnetes eigenhändiges Testament als Nachweis – BGH, Urteil vom 05.04.2016 – Az. XI ZR 440/15
Leitsätzliches: Ein eigenhändig verfasstes Testament reicht als Nachweis für die Rechtmäßigkeit der Erbfolge aus, sofern es die für den Rechtsverkehr erforderliche Eindeutigkeit aufweist. Bundesgerichtshof Datum: 05.04.2016 Gericht: BGH Spruchkörper: XI ZR Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: XI ZR 440/15 Tatbestand: Die Kläger nehmen die beklagte Sparkasse auf …