Ersatzerbe kraft Repräsentantenstellung eines Stammes – OLG München, Beschluss vom 26.04.2017 – Az 31 Wx 378/16
Leitsätzliches: 1) Durch Auslegung des Testaments kann ein Ersatzerbe ermittelt werden, wenn der weggefallene eigentlich Erbe aufgrund seiner Repräsentantenfunktion eines bestimmten Stammes ausgewählt wurde. 2) Ist das Erbe durch den Erblasser gleichmäßig einem Stamm zugedacht worden, steht die Wahl eines Ersten seines Stammes nicht der Annahme …