Letzter Wille aus mehreren Urkunden – BGH, Beschluss vom 15.06.2010 – Az. IV ZR 21/09
Leitsätzliches: Es ist ausreichend, wenn sich die Gesamtverständlichkeit des letzten Willens aus mehreren Urkunden ergibt. Die einzelnen Urkunden müssen insich formwirksam sein. Bundesgerichtshof Datum: 15.06.2010 Gericht: BGH Spruchkörper: IV ZR Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: IV ZR 21/09 Gründe: I. Die Parteien streiten darum, wer von ihnen Erbe …