Der Testamentsvollstrecker in der Funktion des Kommanditisten – BGH, Beschluss vom 03.07.1989 – Az. II ZB 1/89
Leitsätzliches: 1) Fällt ein Kommanditanteil unter eine Dauertestamentsvollstreckung, dann ist der Testamentsvollstrecker befähigt, die entsprechenden Mitgliedschaftsrechte auszuüben. Neben weiteren Einschränkungen kann der Testamentsvollstrecker jedoch nicht den Erben verpflichten. 2) Bei einem Gesellschafterwechsel, bei dem ein Testamentsvollstrecker die Funktion des Kommanditisten ausübt, ist der Testamentsvollstrecker zum Handelsregister …