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Die Erforderlichkeit und Entgeltlichkeitsbindung einer Verfügung des Testamentsvollstreckers – OLG München, Beschluss vom 17.07.2014 – Az. 34 Wx 161/14

Leitsätzliches: Bei einer wirksamen Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass durch den Testamentsvollstrecker, ist dieser regelmäßig an die Erforderlichkeit einer ordnungsgemäßen Verwaltung gebunden. Das Merkmal der Erforderlichkeit kann dahinstehen, wenn er zu der Verfügung berechtigt ist. Handelt es sich um eine entgeltliche Verfügung, steht ihrer Wirksamkeit nichts …

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