Die Erklärung des Testamentsvollstreckers gegenüber Arbeitnehmern und deren rechtliche Relevanz bei abweichendem Verhalten – LAG Berlin, Urteil vom 29.04.2013 – Az. 5 Sa 1793/02
Leitsätzliches: 1) Wenn der Erblasser den Wunsch hegte, dass der hinterlassene Betrieb mit den eigenen Arbeitnehmern fortgeführt wird, entsteht einem post mortem eingestellten Arbeitnehmer kein Recht daraus. 2) Es ist kein widersprüchliches Verhalten seitens des Testamentsvollstreckers gegeben, wenn dieser erklärt, dass sich kein Arbeitnehmer Sorge um …