Anspruch auf Heilung der Formunwirksamkeit eines Erbverzichts, wenn das zugrundeliegende Kausalgeschäft unwirksam ist. – OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2013 – Az. I-7 U 153/12
Leitsätzliches: 1. Bei der Annahme eines Erbverzichts kann sich weder der Annehmende noch der Erklärende vertreten lassen! 2. Wenn das Verpflichtungsgeschäft (Kausalgeschäft) wirksam ist, kann die Erfüllung verlangt werden auch wenn die Erfüllung in einer Verzichtserklärung liegt. Oberlandesgericht Düsseldorf Datum: 20.12.2013 Gericht: OLG Düsseldorf Spruchkörper: I-7 …