Die Auslegung eines notariellen Testaments bezüglich der Vor-, Nach- und Ersatznacherbenfolge – OLG München, Beschluss vom 24.04.2017 – Az. 31 Wx 463/16
Leitsätzliches: Bestimmt die Erblasserin eine Vorerbin, deren ungeborene Abkömmlinge (neben den derzeit lebenden Abkömmlingen) Nacherben werden sollen, muss dieser Wille auch im Erbschein zum Ausdruck kommen. Die beteiligten Erben sind allgemein so präzise wie möglich anzugeben. Oberlandesgericht München Datum: 24.04.2017 Gericht: OLG München Spruchkörper: 31 Wx …