Die Zulässigkeit der Beschwerde eines Miterben, welcher nicht Antragsteller des Verfahrens ist – OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.05.2017 – Az. 21 W 51/17
Leitsätzliches: Ein Miterbe, welcher selbst nicht Antragsteller ist, hat dennoch die Befugnis Beschwerde gegen den erlassenen Ausschließungsbeschluss beim zuständigen Gericht einzulegen, sofern der Beschluss einen unmittelbaren, nachteiligen Eingriff in ein subjektives Recht des Beschwerdeführers darstellt. Oberlandesgericht Frankfurt am Main Datum: 26.05.2017 Gericht: OLG Frankfurt am Main …