Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testament kann auch in getrennten Urkunden erfolgen – OLG München, Beschluss vom 20.04.2010 – Az. 31 Wx 83/09
Leitsätzliches: Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testament kann auch in getrennten Urkunden erfolgen. Voraussetzung ist, dass sich der Wille zum gemeinschaftlichen Testieren aus beiden Urkunden ansatzweise ergibt. Oberlandesgericht München Datum: 20.04.2010 Gericht: OLG München Spruchkörper: 31. Zivilsenat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 31 Wx 83/09 Gründe: I. Die Erblasserin …