Die Erbunwürdigkeit eines Vorerben wegen Totschlags – OLG München, Beschluss vom 04.09.2018 – Az. 30 O 94/15
Leitsätzliches: Die Tötung des Erblassers führt stets zur Erbunwürdigkeit, wenn sie durch Mord oder Totschlag erfolgte, also vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft begangen wurde. Landesgericht Köln Datum: 04.09.2018 Gericht: LG Köln Spruchkörper: 30 O Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 30 O 94/15 Tatbestand: Die Parteien streiten um die Erbunwürdigkeit …