Der ehemalige Rechtsvertreter einer Erbin als Testamentsvollstrecker – Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 12.07.2018 – Az. 2 W 83/16
Leitsätzliches: Ein Rechtsanwalt, der in der Vergangenheit einen Erben gegen den Erblasser vertreten hat, kann trotz vergangener widerstreitender Interessen vom Erblasser als Testamentsvollstrecker berufen werden. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Datum: 12.07.2018 Gericht: Hanseatisches OLG Hamburg Spruchkörper: 2 W Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 2 W 83/16 Gründe: Die Beschwerde, …