Voraussetzungen zur Nachholung des TV-Vermerks – OLG München, Beschluss vom 29.01.2016 – Az. 34 Wx 406/15
Leitsätzliches: 1) In der Anordnung “die Katze noch bis zum Tode zu versorgen” kann keine Testamentsvollstreckung gesehen werden. 2) Auch ein “Bündel von Einzelvollmachten” über den Tod hinaus führt nicht zu einer TVN-Vermutung Oberlandesgericht München Datum: 29.1.2016 Gericht: OLG München Spruchkörper: 34 Wx Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: …