Zur Zulässigkeit von Zwischenverfügungen vom Grundbuchamt – OLG München, Beschluss vom 30.9.2016 – Az. 34 Wx 339/16
Leitsätzliches: 1) Eine Zwischenverfügung ist das falsche Mittel, wenn bei richtiger Würdigung der Sach- und Rechtslage ein Antrag abgelehnt werden muss. 2) Die Zwischenverfügung muss zum Ziel haben, einen Mangel zu beheben, der die Ausführung des Antrags zum Ziel hat. Oberlandesgericht München Datum: 30.09.2016 Gericht: …