Ein Pflichtteilsberechtigter hat ein eigenes Antragsrecht auf Entlassung des Testamentsvollstreckers – OLG Bremen, Beschluss vom 01.02.2016 – Az. 5 W 38/15
Leitsätzliches: 1) Gemäß § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen. 2) Beteiligter ist damit jeder, dessen Rechte und Pflichten durch die Testamentsvollstreckung unmittelbar betroffen sind. Oberlandesgericht Bremen Datum: 01.02.2016 Gericht: OLG Bremen Spruchkörper: 5 W Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 5 …