Befugnis der Vermächtnisnehmer zur Beschwerde bei Interesse am Verbleib des Testamentsvollstreckers – BGH, Beschluss vom 24.04.2013 – Az. IV ZB 42/12
Leitsätzliches: Lehnt das Gericht die Ernennung eines Testamentsvollstreckers ab, kann sich ein Vermächtnisnehmer gemäß § 59 Abs. 1 FamFG beschweren, wenn die vom Erblasser gewünschte Testamentsvollstreckung zur Erfüllung des Vermächtnisses dienen sollte. Bundesgerichtshof Datum: 24.04.2013 Gericht: BGH Spruchkörper: IV ZB Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: IV ZB …