Das Ausfallen der Schenkungsteuer bei einer gemeinsamen Luxus-Kreuzfahrt – FG Hamburg, Urteil vom 12.06.2018 – Az. 3 K 77/17
Leitsätzliches: 1) objektive Komponente: Der Beschenkte hat keine eigene und unbeschränkte Verfügungsmöglichkeit über die Zuwendung. 2) Subjektive Komponente: Die sogenannte “Luxusaufwendung” hätte der Beschenkte nicht selbst getätigt. Bei Interesse empfehle ich die Kommentierung des Rechtsanwalts Miles Bäßler von der Erbberatung Krefeld zu diesem wichtigen Urteil. Zur …